AGB – GD Incentives GmbH

Vertragsbedingungen

    1. Die Vertragspartner verbindet ein Vertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung der GD Incentives GmbH unterzeichnet zur Verfügung stellt.
    2. Die Auftragsbestätigung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Inhalt der vertraglichen Beziehungen.
    3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie diese mit der GD Incentives GmbH vereinbart haben. Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • Leistung und Leistungsumfang

                Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Agentur Honorar (Handling Fee) ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Nebenabreden oder                  Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen ein geändertes Angebot und sollen unverzüglich                            schriftlich festgehalten werden.

                Sublieferanten werden durch GD Incentives GmbH bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft GD                Incentives GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, über GD Incentives GmbH.

    Übernimmt GD Incentives GmbH die Organisation einer Veranstaltung, so haftet GD Incentives GmbH nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung von GD Incentives GmbH ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.

  • Programmgestaltung
    1. Die GD Incentives GmbH fertigt für den vom Auftraggeber gewünschten Zeitraum einen ersten Vorschlag, nach vorher festgelegten Wünschen und Ideen, falls gewünscht inkl. Hotelvorschläge, kostenlos an.
    2. Wenn der Kunde den Vorschlag zustimmt, fertigt der GD Incentives GmbH einen detailliertes Angebot aus der vom Kunden mit 450,00 € zu vergüten ist. Diese Kosten werden bei einer Auftragsvergabe verrechnet.
    3. Hotelbuchungen
    4. Es werden pro Gruppenanfrage Hotels in unterschiedliche Kategorien angeboten.
    5. Alle gebuchten Zimmer werden auf der Gesamtrechnung von GD Incentives GmbH abgerechnet.
    6. Hotelangebote haben ein fest definiertes Optionsdatum und können auf Wunsch des Kunden um 14 Tagen verlängert werden.
    7. Nach Ablauf des Optionsablauf verfällt das Angebot automatisch.
    8. Nach Vertragsunterschrift gelten die Rücktritts- und Storno-bedingung des gebuchten Hotels.
    9. Restaurantbuchungen
    10. Von GD Incentives GmbH für den Kunden gebuchten Reservierungen werden kostenpflichtig, wenn der Kunde/die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Berechnungsgrundlage ist 80 % der dem Restaurant entgangene Umsatz für die gebuchten Speisen.
    11. Reduzierungen der Personenzahl sind bis 7 Tagen vor dem Termin kostenlos. Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der Zustimmung des gebuchten Restaurant.
    12. Getränke zu Restaurantbuchungen, können wahlweise für die gesamte Gruppe vor Ort vom Kunden oder mit der Gesamtrechnung von GD Incentives GmbH gezahlt werden.
    13. Catering, Raumkosten, Technik und Dekoration
    14. Service & Equipment beinhaltet z.B.:Personalbeschaffung, Veranstaltungsleitung, Köche, Logistikfachkräfte. Geschirr, Besteck, Gläser, Menagen, Kaffeegeschirr, inkl. Reinigung sowie weiße Servietten und Tischdecken.
    15. Raumkosten beinhaltet z.B.: Raummiete, Miete der Nebenräume, Heizung, Bestuhlung und falls vorhanden Licht und Buffetbeleuchtung.
    16. Endreinigung wird gesondert in Rechnung gestellt.
    17. Technik bedeutet z.B. : Tagungstechnik, Tontechnik, Lichttechnik inkl. Ton- oder Lichttechniker, Bühnenhelfer etc.
    18. Dekoration bedeutet z.B.: individuelle Tisch-dekoration, individuelle Blumendekoration, individuelle Raumausstattung je nach Anfrage etc.
    19. Locations: Die Buchung von Locations für Events, Tagungen und Firmenfeiern erfolgt nach schriftliche Zustimmung des Kunden. Die Miete der Location wird in voller Höhe über GD-Incentives mit dem Kunden abgerechnet. Notwendige Zusatzkosten z.B. Garderobe, Heizung, Beleuchtung, Catering und An- Abreise der Teilnehmer etc. werden dem Kunden vorgelegt und nach schriftliche Zustimmung über GD-Incentives mit dem Kunden abgerechnet.
    20. Bei Locations gelten grundsätzlich die AGB des Anbieters, die mit dem Angebot übermittelt werden. Details sind in der Auftragsbestätigung enthalten.
    21. Künstler 
    22. Der GD Incentives GmbH vermittelt Künstler passend zum Programm. Gagen und Nebenkosten : Catering und Getränke für Künstler und Helfer, Garderobenmiete und notwendige Hilfskräfte für Maske, Dresser etc. werden mit der Gesamtrechnung über GD Incentives GmbH abgerechnet.
    23. Buchung von Theater, Musical und Tourentickets
    24. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch auf Umtausch von Karten.
    25. Unsere Ticketpreise enthalten neben dem reinen Kartenpreis eine Ticketsystem- und Vorverkaufsgebühr.
    26. Nicht enthalten sind die Zustellgebühren für die Karten. Die Zustellgebühren betragen das jeweils erforderliche Porto der Deutsche Post AG für einfachen Briefversand.
    27. Vermittlung von Reisebusse, Limousinen, Großraumtaxen
    28. Charter: Die vertragsgemäße Leistung umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeuges in der gewünschte Größe mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung. Gepäck in normalem Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden nur im Reisebus und Großraumtaxi kostenlos mitbefördert.
    29. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht: die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere vor bzw. beim Be- und beim bzw. nach dem Entladen.
    30. Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungs-kosten für das Fahrpersonal) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden zusätzlich vom Kunden getragen.
    31. Transferfahrten: Wartezeiten sind auf 30 Minuten festgelegt.
    32. Vermittlung von Schiffe, Hafenrundfahrten, Oldtimer Schiffe
    33. Die Reederei stellt das Schiff in betriebsbereitem Zustand inkl. Betriebs-mittel und Besatzung entsprechend den ges. Bestimmungen für die Nutzungsdauer und die gewünschte Fahrtroute zur Verfügung.
    34. Charter : Die kostenfreie Zeit für Fahrgastschiffe/ Barkassen zum Ein- und Aussteigen beträgt max. 15 Minuten.
    35. Fahrtrouten können nur unter Beachtung der Wasser- und Wetterverhältnisse sowie der gesetzlichen berücksichtigt werden.
    36. Bei einer Verhinderung oder Beschränkung der Fahrt, die nicht durch die Reederei zu vertreten sind – wie z.B. Nebel, Hoch- und Niedrigwasser, etc. – findet die Veranstaltung im möglichen aber verminderten Fahrtumfang oder am Anlegeplatz statt, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung zusteht.
  • Vergütung – Zahlung
    1. Alle vom Kunden genehmigten und von GD Incentives GmbH vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften sind vom Kunden zu übernehmen.
    2. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
    3. Zahlt der Kunde die vereinbarte erste Teilzahlung nicht fristgerecht, so hat die GD Incentives GmbH eine Nachfrist von sieben Tagen zu setzen.
    4. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Nacherfüllung, ist die GD Incentives GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.
    5. Rechnungen von GD Incentives GmbH sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
    6. GD Incentives GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GD Incentives GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
    7. Der GD Incentives GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
    8. Zahlungsbedingungen können bei Bedarf schriftlich angepasst werden.
  • Rücktritt und Storno
    1. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Für diesen Fall haftet der Kunde und verpflichtet sich zu folgenden Zahlungen (gestaffelt nach entsprechender Vorlaufzeit): Erfolgt der Rücktritt:
      • bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornierung kostenfrei.
      • 15 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung – 30% des netto Projektwertes.
      • 6 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung – 50% des netto Projektwertes.
      • bis 14 Tage zum Veranstaltungstag – 100% der netto Auftragssumme.
    3. Bei Hotelbuchungen, ohne Programm gelten folgende Stornofristen:
      • 6 Wochen vor Anreise Stornofrei
      • 4 – 6 Wochen vor Anreise: 30 % der bestellten Zimmern
      • 2 – 4 Wochen vor Anreise: 50 % der bestellten Zimmern
      • Ab 14 Tagen vor Anreise: 100 % der bestellten Zimmern
        Eine Rückgabe von Teilnächten ist ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat sich, nach in Schriftform erfolgter Meldung durch den Besteller, mit der Rückgabe der Zimmer schriftlich einverstanden erklärt.
        Bei abweichende Stornobedingungen des Hotels gelten die Storno und Zahlungsbedingungen der gebuchten Hotels. Details werden im Vertrag festgehalten.

      • Gästeführerbuchungen
    4. Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber GD Incentives GmbH von der über die Führung geschlossenen Buchung zurücktreten.
      Ersatzanspruch bei Rücktritt oder Stornierung wird wie folgt pauschaliert:                                                                                                                                      

    5.  bis zum 8. Tag vor der Führung, Kostenlos                                                                                                                                                                                           vom 7. bis zum 1. Tag vor der Führung 80 %                                                                                                                                                                                         am Tag der Führung 100 %                                                                                                                                                                                                                       des für die Führung vereinbarten Preises.

    6.  
    7.  Reiseleiterbuchungen
    8. Ersatzanspruch bei Rücktritt oder Stornierung wird wie folgt pauschalieren: 

      • 6 bis zum 6 Wochen 0 % des vereinbarten netto Honorars                                                                                                                                                                     6 bis 4 Wochen vor der Reiseleitung 30 % des vereinbarten netto Honorar,
      • 4 Wochen bis 8 Tagen vor der Reiseleitung 50 % des vereinbarten netto Honorar,
      • 7. bis zum 1. Tag vor der Reiseleitung 80 % des vereinbarten netto Honorar,
      • am Tag der Reiseleitung 100 % des vereinbarten netto Honorar,

      für die komplette Reiseleitung.

    9. Bereits nachweisbar geleistete Vorarbeiten werden zum Stundensatz von 49,00 € zuzgl. MwSt. p. Std. vergütet.

    10. Vom Reiseleiter für die Reiseleitung bereits vorgenommene und bestätigten Auslagen und Buchungen, die nicht mehr kostenfrei stornierbar sind, sind umgehend vom Kunden zu vergüten.
    11. Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 10% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.
    12. Buchungen, die nicht mehr kostenfrei stornierbar sind, müssen auch bei einer Verschiebung des Termins vom Auftraggeber vollständig zu vergütet werden.
    13. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als eine von Ihnen geforderte Pauschale.
  • Haftung
    1. Bei Buchungen von externe Leistungsträger gelten grundsätzlich die Buchungs- und Storno-bedingungen des gebuchten Leistungsträger.
    2. GD Incentives GmbH haftet nicht für Schäden, Schlecht- und Nichtleistung, die nachweislich vom externen Leistungsträger verursacht wurden.
    3. Der GD Incentives GmbH haftet für Sach- und Personenschäden, die während der gesamten Veranstaltung, dem gesamten Programm für Schäden, die durch dem Auftraggeber und oder seine Kunden verursacht werden, nur im Rahmen von Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Ticketbuchungen
    1. GD Incentives GmbH handelt beim Verkauf von Theater-, Event- und Musicaltickets als Vertriebsagentur.
    2. Unsere Ticketpreise enthalten neben dem reinen Kartenpreis eine Ticketsystemgebühr und eine Vorverkaufsgebühr.
    3. Mit Vertragsschluss wird die Zahlung der bestellten Tickets sofort fällig.
    4. Sitzplätze werden, soweit möglich, zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze wird nicht gewährt.
    5. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Umtausch von Karten.
  • Unvorhergesehene Ereignisse
    1. Der GD Incentives GmbH liefert zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort laut Leistungs-beschreibung.
    2. Unvorhergesehene Ereignisse oder sonstige nicht zu beeinflussende Umstände (Sturmflut, Zugverspätungen, Verkehrsstau, Sperrungen wegen Großveranstaltungen, Demonstrationen etc.) können dennoch zu Routenänderungen, Verzögerungen oder Absagen von Programmteilen führen. Solche Verzögerungen oder Absagen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Schlichtung/Mediation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
    3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem hier zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist Hamburg.

Sollte diese Vereinbarung oder Teile hiervon – aus welchen Gründen auch immer – unwirksam werden, tritt anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.

Vertragsbedingungen

    1. Die Vertragspartner verbindet ein Vertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung der GD Incentives GmbH unterzeichnet zur Verfügung stellt.
    2. Die Auftragsbestätigung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Inhalt der vertraglichen Beziehungen.
    3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie diese mit der GD Incentives GmbH vereinbart haben. Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • Leistung und Leistungsumfang

                Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Agentur Honorar (Handling Fee) ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Nebenabreden oder                  Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen ein geändertes Angebot und sollen unverzüglich                            schriftlich festgehalten werden.

                Sublieferanten werden durch GD Incentives GmbH bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft GD                Incentives GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, über GD Incentives GmbH.

    Übernimmt GD Incentives GmbH die Organisation einer Veranstaltung, so haftet GD Incentives GmbH nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung von GD Incentives GmbH ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.

  • Programmgestaltung
    1. Die GD Incentives GmbH fertigt für den vom Auftraggeber gewünschten Zeitraum einen ersten Vorschlag, nach vorher festgelegten Wünschen und Ideen, falls gewünscht inkl. Hotelvorschläge, kostenlos an.
    2. Wenn der Kunde den Vorschlag zustimmt, fertigt der GD Incentives GmbH einen detailliertes Angebot aus der vom Kunden mit 450,00 € zu vergüten ist. Diese Kosten werden bei einer Auftragsvergabe verrechnet.
    3. Hotelbuchungen
    4. Es werden pro Gruppenanfrage Hotels in unterschiedliche Kategorien angeboten.
    5. Alle gebuchten Zimmer werden auf der Gesamtrechnung von GD Incentives GmbH abgerechnet.
    6. Hotelangebote haben ein fest definiertes Optionsdatum und können auf Wunsch des Kunden um 14 Tagen verlängert werden.
    7. Nach Ablauf des Optionsablauf verfällt das Angebot automatisch.
    8. Nach Vertragsunterschrift gelten die Rücktritts- und Storno-bedingung des gebuchten Hotels.
    9. Restaurantbuchungen
    10. Von GD Incentives GmbH für den Kunden gebuchten Reservierungen werden kostenpflichtig, wenn der Kunde/die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Berechnungsgrundlage ist 80 % der dem Restaurant entgangene Umsatz für die gebuchten Speisen.
    11. Reduzierungen der Personenzahl sind bis 7 Tagen vor dem Termin kostenlos. Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der Zustimmung des gebuchten Restaurant.
    12. Getränke zu Restaurantbuchungen, können wahlweise für die gesamte Gruppe vor Ort vom Kunden oder mit der Gesamtrechnung von GD Incentives GmbH gezahlt werden.
    13. Catering, Raumkosten, Technik und Dekoration
    14. Service & Equipment beinhaltet z.B.:Personalbeschaffung, Veranstaltungsleitung, Köche, Logistikfachkräfte. Geschirr, Besteck, Gläser, Menagen, Kaffeegeschirr, inkl. Reinigung sowie weiße Servietten und Tischdecken.
    15. Raumkosten beinhaltet z.B.: Raummiete, Miete der Nebenräume, Heizung, Bestuhlung und falls vorhanden Licht und Buffetbeleuchtung.
    16. Endreinigung wird gesondert in Rechnung gestellt.
    17. Technik bedeutet z.B. : Tagungstechnik, Tontechnik, Lichttechnik inkl. Ton- oder Lichttechniker, Bühnenhelfer etc.
    18. Dekoration bedeutet z.B.: individuelle Tisch-dekoration, individuelle Blumendekoration, individuelle Raumausstattung je nach Anfrage etc.
    19. Locations: Die Buchung von Locations für Events, Tagungen und Firmenfeiern erfolgt nach schriftliche Zustimmung des Kunden. Die Miete der Location wird in voller Höhe über GD-Incentives mit dem Kunden abgerechnet. Notwendige Zusatzkosten z.B. Garderobe, Heizung, Beleuchtung, Catering und An- Abreise der Teilnehmer etc. werden dem Kunden vorgelegt und nach schriftliche Zustimmung über GD-Incentives mit dem Kunden abgerechnet.
    20. Bei Locations gelten grundsätzlich die AGB des Anbieters, die mit dem Angebot übermittelt werden. Details sind in der Auftragsbestätigung enthalten.
    21. Künstler 
    22. Der GD Incentives GmbH vermittelt Künstler passend zum Programm. Gagen und Nebenkosten : Catering und Getränke für Künstler und Helfer, Garderobenmiete und notwendige Hilfskräfte für Maske, Dresser etc. werden mit der Gesamtrechnung über GD Incentives GmbH abgerechnet.
    23. Buchung von Theater, Musical und Tourentickets
    24. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch auf Umtausch von Karten.
    25. Unsere Ticketpreise enthalten neben dem reinen Kartenpreis eine Ticketsystem- und Vorverkaufsgebühr.
    26. Nicht enthalten sind die Zustellgebühren für die Karten. Die Zustellgebühren betragen das jeweils erforderliche Porto der Deutsche Post AG für einfachen Briefversand.
    27. Vermittlung von Reisebusse, Limousinen, Großraumtaxen
    28. Charter: Die vertragsgemäße Leistung umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeuges in der gewünschte Größe mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung. Gepäck in normalem Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden nur im Reisebus und Großraumtaxi kostenlos mitbefördert.
    29. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht: die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere vor bzw. beim Be- und beim bzw. nach dem Entladen.
    30. Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungs-kosten für das Fahrpersonal) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden zusätzlich vom Kunden getragen.
    31. Transferfahrten: Wartezeiten sind auf 30 Minuten festgelegt.
    32. Vermittlung von Schiffe, Hafenrundfahrten, Oldtimer Schiffe
    33. Die Reederei stellt das Schiff in betriebsbereitem Zustand inkl. Betriebs-mittel und Besatzung entsprechend den ges. Bestimmungen für die Nutzungsdauer und die gewünschte Fahrtroute zur Verfügung.
    34. Charter : Die kostenfreie Zeit für Fahrgastschiffe/ Barkassen zum Ein- und Aussteigen beträgt max. 15 Minuten.
    35. Fahrtrouten können nur unter Beachtung der Wasser- und Wetterverhältnisse sowie der gesetzlichen berücksichtigt werden.
    36. Bei einer Verhinderung oder Beschränkung der Fahrt, die nicht durch die Reederei zu vertreten sind – wie z.B. Nebel, Hoch- und Niedrigwasser, etc. – findet die Veranstaltung im möglichen aber verminderten Fahrtumfang oder am Anlegeplatz statt, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung zusteht.
  • Vergütung – Zahlung
    1. Alle vom Kunden genehmigten und von GD Incentives GmbH vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften sind vom Kunden zu übernehmen.
    2. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
    3. Zahlt der Kunde die vereinbarte erste Teilzahlung nicht fristgerecht, so hat die GD Incentives GmbH eine Nachfrist von sieben Tagen zu setzen.
    4. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Nacherfüllung, ist die GD Incentives GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.
    5. Rechnungen von GD Incentives GmbH sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
    6. GD Incentives GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GD Incentives GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
    7. Der GD Incentives GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
    8. Zahlungsbedingungen können bei Bedarf schriftlich angepasst werden.
  • Rücktritt und Storno
    1. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Für diesen Fall haftet der Kunde und verpflichtet sich zu folgenden Zahlungen (gestaffelt nach entsprechender Vorlaufzeit): Erfolgt der Rücktritt:
      • bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornierung kostenfrei.
      • 15 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung – 30% des netto Projektwertes.
      • 6 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung – 50% des netto Projektwertes.
      • bis 14 Tage zum Veranstaltungstag – 100% der netto Auftragssumme.
    3. Bei Hotelbuchungen, ohne Programm gelten folgende Stornofristen:
      • 6 Wochen vor Anreise Stornofrei
      • 4 – 6 Wochen vor Anreise: 30 % der bestellten Zimmern
      • 2 – 4 Wochen vor Anreise: 50 % der bestellten Zimmern
      • Ab 14 Tagen vor Anreise: 100 % der bestellten Zimmern
        Eine Rückgabe von Teilnächten ist ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat sich, nach in Schriftform erfolgter Meldung durch den Besteller, mit der Rückgabe der Zimmer schriftlich einverstanden erklärt.
        Bei abweichende Stornobedingungen des Hotels gelten die Storno und Zahlungsbedingungen der gebuchten Hotels. Details werden im Vertrag festgehalten.
      •  
    4. Gästeführerbuchungen

      Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber GD Incentives GmbH von der über die Führung geschlossenen Buchung zurücktreten.
      Ersatzanspruch bei Rücktritt oder Stornierung wird wie folgt pauschaliert:                                                                                                                                      

    5.  bis zum 8. Tag vor der Führung, Kostenlos                                                                                                                                                                                           vom 7. bis zum 1. Tag vor der Führung 80 %                                                                                                                                                                                         am Tag der Führung 100 %                                                                                                                                                                                                                       des für die Führung vereinbarten Preises.

    6.  
    7.  
    8. Reiseleiterbuchungen

      Ersatzanspruch bei Rücktritt oder Stornierung wird wie folgt pauschalieren: 

      • 6 bis 4 Wochen vor der Reiseleitung 30 % des vereinbarten netto Honorar,
      • 4 Wochen bis 8 Tagen vor der Reiseleitung 50 % des vereinbarten netto Honorar,
      • 7. bis zum 1. Tag vor der Reiseleitung 80 % des vereinbarten netto Honorar,
      • am Tag der Reiseleitung 100 % des vereinbarten netto Honorar,

      für die komplette Reiseleitung.

    9. bis zum 6 Wochen 0 % des vereinbarten netto Honorar,

    10. Bereits nachweisbar geleistete Vorarbeiten werden zum Stundensatz von 49,00 € zuzgl. MwSt. p. Std. vergütet.
      Vom Reiseleiter für die Reiseleitung bereits vorgenommene und bestätigten Auslagen und Buchungen, die nicht mehr kostenfrei stornierbar sind, sind umgehend vom Kunden zu vergüten.
    11. Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 10% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.
    12. Buchungen, die nicht mehr kostenfrei stornierbar sind, müssen auch bei einer Verschiebung des Termins vom Auftraggeber vollständig zu vergütet werden.
    13. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als eine von Ihnen geforderte Pauschale.
  • Haftung
    1. Bei Buchungen von externe Leistungsträger gelten grundsätzlich die Buchungs- und Storno-bedingungen des gebuchten Leistungsträger.
    2. GD Incentives GmbH haftet nicht für Schäden, Schlecht- und Nichtleistung, die nachweislich vom externen Leistungsträger verursacht wurden.
    3. Der GD Incentives GmbH haftet für Sach- und Personenschäden, die während der gesamten Veranstaltung, dem gesamten Programm für Schäden, die durch dem Auftraggeber und oder seine Kunden verursacht werden, nur im Rahmen von Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Ticketbuchungen
    1. GD Incentives GmbH handelt beim Verkauf von Theater-, Event- und Musicaltickets als Vertriebsagentur.
    2. Unsere Ticketpreise enthalten neben dem reinen Kartenpreis eine Ticketsystemgebühr und eine Vorverkaufsgebühr.
    3. Mit Vertragsschluss wird die Zahlung der bestellten Tickets sofort fällig.
    4. Sitzplätze werden, soweit möglich, zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze wird nicht gewährt.
    5. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Umtausch von Karten.
  • Unvorhergesehene Ereignisse
    1. Der GD Incentives GmbH liefert zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort laut Leistungs-beschreibung.
    2. Unvorhergesehene Ereignisse oder sonstige nicht zu beeinflussende Umstände (Sturmflut, Zugverspätungen, Verkehrsstau, Sperrungen wegen Großveranstaltungen, Demonstrationen etc.) können dennoch zu Routenänderungen, Verzögerungen oder Absagen von Programmteilen führen. Solche Verzögerungen oder Absagen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Schlichtung/Mediation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
    3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem hier zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist Hamburg.

Sollte diese Vereinbarung oder Teile hiervon – aus welchen Gründen auch immer – unwirksam werden, tritt anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.